Betriebliche Arbeitskraftabsicherung: Makler-Neuland mit viel Potenzial
Die heutige Zeit ist geprägt durch massiv gestiegene Anforderungen an die Mitarbeiter. Erhöhter Zeit- und Leistungsdruck bringen immer mehr Menschen an ihre Grenzen – und darüber hinaus. Die Folge: sie werden anfälliger für Krankheiten und Unfälle. Das im § 167 Abs. 2 SGB IX geregelte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat zum Ziel, erkrankte Mitarbeiter wiedereinzugliedern. Auftretende Tücken behebt der Schweizer Schliff.
Vermehrtes Fehlen am Arbeitsplatz und plötzlicher Ausfall wichtiger Fachkräfte belasten Unternehmen zunehmend. Deshalb gilt mehr denn je: Gesunde, leistungsfähige und einsatzfreudige Mitarbeiter sind das Kernkapital jedes Unternehmens, dem Sorge zu tragen ist. Ein zentraler Schlüssel hierfür: die Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiter. Das BEM – dessen bekannteste Maßnahme ist die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell – kennt man zwar. Die praktische Umsetzung stellt aber viele Arbeitgeber vor Herausforderungen.
Erstens werden Maßnahmen des BEM bei krankheitsbedingt länger arbeitsunfähigen Menschen, die in Reha- oder Krankenhausbehandlung sind, zu spät angestoßen. Gerade Mitarbeiter mit psychischen Erkrankungen benötigen frühzeitig eine Begleitung, denn diese erhöht die Reintegrationswahrscheinlichkeit massiv. Ein zentrales Anliegen, da die Zahl psychischer Krankheitsfälle seit Jahren steigt und heute bereits rund 50% der Fehlzeiten ausmacht.
Zweitens fokussiert das BEM auf die berufliche Arbeitsfähigkeit, ohne private Umstände standardmäßig miteinzubeziehen. Diese Eindimensionalität hat Tücken, ist doch die familiäre Situation oftmals entscheidend für die Stabilität des Erkrankten. Persönliche Faktoren sind aufzunehmen, damit die Ausgangslage in ihrer Gesamtheit erfasst, Ziele definiert und Maßnahmen ergriffen werden können.
Als dritter Punkt ist die finanzielle Situation zu beachten. Eine Wiedereingliederung im Unternehmen ist umso wahrscheinlicher, je kleiner die Einkommenseinbuße ist. So lässt sich ein Mitarbeiter im Außendienst, der seinen Beruf wegen chronisch auftretenden Rückenschmerzen nicht mehr ausüben kann, nur dann in eine koordinative Stelle am Hauptsitz integrieren, wenn seine finanzielle Situation nahezu stabil bleibt. Der Außendienstler ist erfahren und eine ausgewiesene Fachkraft. Halten kann ihn der Arbeitgeber aber nur, wenn er die Einkommenseinbuße kompensieren kann. In der Schweiz springen hier seit Jahren erfolgreich biometrische Versicherungslösungen ein.
So entsteht das BEM mit Schweizer Schliff: Die individuelle Unterstützung des erkrankten Arbeitnehmers erfolgt in der Schweiz schon seit Jahren sehr erfolgreich unter dem Namen „Care Management“. Die Maßnahmen sind immer an eine Versicherung gekoppelt, die das Einkommen im gleichen Umfang „stufenweise“ absichert. Solche Modelle der betrieblichen Einkommenssicherung mit integrierten Reintegrationsmaßnahmen durch begleitende Care Manager sind nun auch in Deutschland verfügbar. Als erfolgsversprechendes Alleinstellungsmerkmal sind sie eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Mitarbeiter erhalten finanzielle Sicherheit und persönliche Unterstützung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber senkt durch eine schnellstmögliche Reintegration
erkrankter Mitarbeiter Kosten und lindert den Fachkräftemangel.
elipsLife ist eine Tochter der Swiss Re und agiert als Biometrie Versicherer für institutionelle Kunden in ausgewählten europäischen Märkten. Mit der Betrieblichen Einkommenssicherung bietet elipsLife in Deutschland ein innovatives Versicherungsprodukt an: Unternehmen können damit die Einkommen ihrer Mitarbeiter kollektiv gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit oder Tod absichern. Gleichzeitig profitieren Arbeitgeber von sinkenden krankheitsbedingten Kosten und einer attraktiven Positionierung im Wettbewerb um neue Talente.