Arbeitgeber, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nicht als „lästige Verpflichtung“ sehen, haben bereits gewonnen. Schon seit 2004 besteht für Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Dies gemäß § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX, wenn Mitarbeitende in den letzten 12 Monaten länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Für Arbeitgeber bedeutet ein BEM eine echte Chance. Ein gut etablierter BEM-Prozess trägt dazu bei, Fehlzeiten zu reduzieren und die Mitarbeiterbindung sowie das Employer Branding zu stärken.
BEM als strategisches Instrument gezielt einsetzen
Grundsätzlich ist es Ziel des BEM, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden bei der Rückkehr in den Betrieb mit ggf. angepassten Arbeitsbedingungen zu erhalten und weitere Ausfälle bzw. eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes zu vermeiden. Dabei ist die Teilnahme für die betroffene Person freiwillig. Gemäß der Erwerbstätigenbefragung 2018 des Bundesinstituts für Berufsbildung und des Bundesamts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erhalten in Deutschland lediglich 40% der Erwerbstätigen ein Angebot zur Durchführung eines BEM. Dieses Ergebnis zeigt, dass dessen Bedeutung noch immer unterschätzt wird und Nachholbedarf besteht. BEM ist besonders in jenen Branchen verbreitet, die Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen und bei denen Führung auf Anerkennung sowie Unterstützung basiert und das kollegiale Verhalten ausgeprägt ist.
Das BEM ist Teil des Fehlzeitenmanagements und somit ein wichtiges strategisches Instrument. Studien belegen den Erfolg eindeutig: Nachweislich kann BEM die Krankheitsdauer reduzieren und die krankheitsbedingten Ausfallzeiten verringern. Die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden wird erhalten, im besten Fall sogar gesteigert. Ein Mehrwert, den Arbeitgeber nicht unterschätzen sollten.
Datenschutz ist zentral. Ganz wichtig: Die erhobenen Daten müssen im Zusammenhang mit den definierten Zielen steht. Es gilt der Grundsatz der „Datensparsamkeit“. Gesundheitsdaten aus dem BEM-Verfahren dürfen nicht in der Personalakte vermerkt werden. Vielmehr ist eine separate Akte anzulegen und diese auch getrennt von der Personalakte aufzubewahren. Zugriff darf nur ein kleiner Personenkreis haben, der auch in das Verfahren involviert ist.
Vorteile eines externen BEM
Arbeitgeber können ihre Verpflichtung zur Durchführung auf Dienstleister übertragen. Dies schont Ressourcen und spart Kosten, da Zeit und Know-how für ein BEM nicht intern bereitgehalten werden müssen. Ein externes BEM ist eine Alternative für große und kleine Unternehmen und bietet sich auch für Firmen an, die an dezentralen Standorten tätig sind. So braucht es nicht für jeden Standort eine interne beauftragte Person mit entsprechendem Know-how.
Vertrauen ist Grundvoraussetzung für den Erfolg. Aufgrund seiner Neutralität wird einem externen BEM-Beauftragten rascher Vertrauen entgegengebracht. Von der betroffenen Person wird er häufig auch als neutraler Lotse wahrgenommen. Ein externer BEM-Beauftragter unterliegt genau wie ein interner Beauftragter der Verschwiegenheit über Inhalte von Gesprächen. Informationen an den Arbeitgeber und/oder eine Interessenvertretung werden nur nach explizitem Einverständnis der betroffenen Person und ressourcenorientiert weitergegeben.
Externes BEM im Rahmen des elipsLife Care Management
Im Rahmen des elipsLife Care Management haben Kunden die Möglichkeit, ihre Verpflichtung zur Durchführung eines BEM auf elipsLife zu übertragen. Betroffene Personen werden dabei bedarfsgerecht unterstützt, um an ihrem Arbeitsplatz verbleiben bzw. schnellstmöglich an diesen zurückkehren zu können. Dies bietet auch Vorteile für Arbeitgeber. Sofern die betroffene Person einverstanden ist, wird der Arbeitgeber frühzeitig in den Prozess eingebunden. Dies hilft, die Ziele des BEM zu erreichen und dem Arbeitgeber Planungssicherheit zu geben.