Am 23. November 2021 hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) die neuesten Rechnungsgrundlagen erster und zweiter Ordnung für die Berufsunfähigkeitsversicherung vorgestellt – nachstehend ein kurzer Beschrieb, wie elipsLife diese umsetzen wird.
Beide Rechnungsgrundlagen gelten hauptsächlich für die in Deutschland übliche individuelle Berufsunfähigkeitsversicherung – für eine Versicherung also mit mittel- bis langfristiger Laufzeit bei gleichbleibender Prämie. Allerdings unterscheiden sich die Grundlagen bezüglich ihres Charakters signifikant. Die Grundlagen erster Ordnung dienen gemäß DAV dem Zweck der HGB-Rückstellungsberechnung. Entsprechend enthalten sie explizite Sicherheitszuschläge, die den Eigenschaften der Versicherung entsprechen. Dabei ist insbesondere die ausreichende Prämienreserve zur Finanzierung der gleichbleibenden Prämie zu nennen.
Die Grundlagen zweiter Ordnung dagegen sind ein „Best-Estimate“: Sie stellen einen besten Schätzwert für die Beschreibung eines versicherten biometrischen Risikos dar. Die Grundlagen zweiter Ordnung dürfen deshalb keine expliziten oder impliziten Sicherheitszu- oder -abschläge enthalten. Diese Tatsache passt zum elipsLife Geschäftsmodell: Wir versichern die Risiken auf kurzfristiger (meist einjähriger) Basis, was uns erlaubt, sämtliche Aspekte hinsichtlich „Prämienreserve“ zu vernachlässigen. Der Ansatz entspricht auch dem Auftrag unserer Muttergesellschaft, in unsere Risikoprämien keine Risikomargen einzubauen. Oder mit anderen Worten: „so sicher wie nötig“ anstelle des oft vorherrschenden „so sicher wie möglich“ zu rechnen.
Bei der Verwendung der Grundlagen zweiter Ordnung ist zudem zu beachten, dass elipsLife Gruppen versichert. Dies bedingt, dass auch die Grundlagen zweiter Ordnung um die Effekte zu bereinigen sind, die aus den Charakteristika des Individualgeschäfts resultieren. Diese reichen von durch die Risikoeinschätzung bedingten Selektionseffekten bis hin zu einem subjektiv durch den Versicherungsnehmer beeinflussbaren Risikoverlauf.
Diese individuelle Anpassung der Grundlagen zweiter Ordnung erreicht elipsLife durch eine regelmäßige (mindestens jährliche) Überprüfung der Rechnungsgrundlagen, inkl. entsprechender Anpassung bei evidenten Auffälligkeiten. Dabei können wir auf die Expertise zählen, die uns unsere Muttergesellschaft als einer der weltweit führenden Personenversicherer zur Verfügung stellt.
Dieses Vorgehen ermöglichte uns bereits im Frühjahr 2021, unsere Prämien für Berufsunfähigkeit signifikant zu senken, ohne dabei die schon angesprochene nötige Sicherheit zu gefährden. Die jetzt veröffentlichten Raten bestätigen diese Anpassung. Dies freut uns nicht nur, sondern motiviert auch, den Weg der regelmäßigen Überprüfung fortzusetzen.
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