echo-Interview mit Vera Kupper Staub, Präsidentin Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
elipsLife echo: Frau Kupper Staub, oberstes Ziel der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) ist die Festigung des Vertrauens in die berufliche Vorsorge. Dieses Vertrauen scheint zumindest angeschlagen. Oder warum sonst steht die Altersvorsorge seit langem weit oben auf dem Sorgenbarometer von Herrn und Frau Schweizer?
Vera Kupper Staub: Die Finanzierungsschwierigkeiten der AHV sind in der Bevölkerung sicher präsenter als die Probleme der 2. Säule. Gleichwohl, auch die 2. Säule schürt Ängste, insbesondere weil der im Gesetz festgehaltene Umwandlungssatz heute dringend gesenkt werden muss. Ein anderes Bild zeigen hingegen die Umfragen von PKs bei ihren Versicherten: Das Vertrauen in die eigene Pensionskasse hat nicht gelitten. Offensichtlich unterscheiden die Menschen zwischen dem allgemeinen Thema Altersvorsorge und der eigenen Pensionskasse.
Die OAK BV wurde per 1.1.2012 gegründet, mehr als 25 Jahre nach Einführung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Waren Unregelmässigkeiten im Umgang mit Vorsorgegeldern der Grund für die Schaffung der OAK BV?
Das BVG als Gesetz für die Pensionskassen ist ein eidgenössisches Gesetz. Die Aufsicht über die Pensionskassen ist jedoch kantonal geregelt. Viele Unternehmen sind mit ihren PKs schweizweit tätig, wodurch es oft fast zufällig ist, welcher kantonalen Aufsicht sie unterstellt sind. Mittlerweile haben sich viele Kantone zusammengetan, sodass wir heute insgesamt acht Aufsichtsregionen haben. Diese Aufsichtsbehörden konnten sich aber in gewissen Punkten, beispielsweise bei der Abwicklung von Teilliquidationen, nicht einigen. Die Gründung der OAK BV geht somit nicht auf Unregelmässigkeiten im Umgang mit Vorsorgegeldern zurück, sondern auf den Wunsch nach einer einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Grundlagen.
Wie würden Sie die Aufgaben der OAK BV umschreiben?
Die OAK BV hat drei Aufgabenbereiche: Erstens sind wir die Aufsichtsbehörde über die acht regionalen Aufsichtsbehörden und sorgen dafür, dass diese ihre Aufgaben materiell einheitlich ausführen. Zweitens sind wir Zulassungsbehörde für die versicherungstechnischen Experten der Pensionskassen. Gegenüber diesen sind wir weisungsberechtigt, genauso wie gegenüber den Revisionsstellen. Der dritte Aufgabenbereich umfasst die Direktaufsicht über die Anlagestiftungen, über den Sicherheitsfonds sowie über die Auffangeinrichtung, also jene Pensionskasse, die Arbeitgeber mit ihren Versicherten aufnimmt, die in keiner anderen PK Platz finden.