echo-Interview mit Pius Bernet, Finanzchef Schweizer Paraplegiker-Stiftung, Nottwil
Herr Bernet, das Schweizer Paraplegiker-Zentrum (SPZ) versteht sich als Marktführer im Bereich ganzheitlicher Rehabilitation von Querschnittgelähmten. Mit wem steht das SPZ marktwirtschaftlich im Konkurrenzkampf?
Pius Bernet: Das SPZ ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS) und eine Spezialklinik für unfall- oder krankheitsbedingte Querschnittlähmungen. Die Stiftung hat der Klinik den Auftrag gegeben, die bestmögliche Rehabilitation von Querschnittgelähmten in der Schweiz sicherzustellen. Wir haben also einen gemeinnützigen Versorgungsauftrag. Nebst uns gibt es mit den Paraplegie-Rehabilitationszentren Balgrist Zürich, REHAB Basel und der Suva-Klinik Sion nur drei weitere Paraplegikerzentren. Diese verstehen wir als komplementäre, regionale Versorgungsdienstleister, mit denen wir sehr eng zusammenarbeiten. In der Gesamtheit wollen wir alle die bestmögliche Versorgung von Querschnittgelähmten in der Schweiz und stehen darum marktwirtschaftlich nur bedingt in Konkurrenz.
Was unterscheidet das SPZ von den anderen Zentren?
Wir sind die grösste Akut- und Rehabilitationsklinik für Querschnittgelähmte in der Schweiz. Deshalb werden die schwierigsten und komplexesten Fälle hierher eingewiesen. In diesem Sinn haben wir eine Magnetwirkung für jene Fälle, die andernorts aus medizinischen oder wirtschaftlichen Gründen weder akutmedizinisch noch rehabilitativ behandelt werden können. Das Credo beim SPZ ist nicht die Maximierung des Ertrags, sondern die Fürsorge für den Patienten. Dennoch legen wir im Sinne einer Optimierung der uns anvertrauten Spendengelder grossen Wert auf eine hohe betriebswirtschaftliche Effizienz.
Erhält das SPZ Subventionen von der öffentlichen Hand?
Nein. Unsere Klinik steht auf der sogenannten Spitalliste. Das bedeutet, dass alle Kranken- und Unfallversicherten bei uns eingewiesen werden können. Im Rahmen des Krankenkassenversicherungsgesetzes bezahlen die Kantone wie bei anderen Spitälern einen Teil der Spitalleistungen. Dies ist somit eine Leistungsabgeltung, keine Subvention.