Hanspeter Konrad
echo-Interview, Mai 2019

Streichung der Anlagequoten verbessert das Ertragspotenzial nicht

ELIPSLIFE ECHO - EINE GESPRÄCHSSERIE MIT PERSÖNLICHKEITEN AUS DER WIRTSCHAFT

echo-Interview mit Hanspeter Konrad

Interview mit Hanspeter Konrad, Direktor Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP

elipsLife echo: Herr Konrad, der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP vertritt die Interessen von über 900 unterschiedlichen Pensionskassen. Lassen sich deren Interessen überhaupt unter einen Hut bringen?
Hanspeter Konrad: Viele Aspekte im Bereich der 2. Säule sind für alle – ob grosse Sammelstiftung oder kleine Firmenpensionskasse – gleich zentral. Ich denke an die Kapitaldeckung, die sozialpartnerschaftliche Führung oder generell das Bekenntnis zu einer starken, kollektiven 2. Säule. 

Der Pensionskassenverband hat unlängst ein Verbot von Vermittler-Provisionen in der zweiten Säule gefordert. Weshalb?
Provisionen sind seit Jahren ein Thema. Wir haben nichts gegen Broker, es geht vielmehr um die Art und Weise der Entschädigung: Sollen die Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, die wachsen wollen und neue Arbeitgeber-Anschlüsse suchen, die Broker bezahlen? Oder der Auftraggeber, also der Arbeitgeber? Wir sind der Meinung, es sei zielführender, wenn der Auftraggeber, der eine Vorsorgelösung sucht, den Broker finanziert und nicht die Pensionskasse. Es gäbe eindeutig weniger Potenzial für Interessenskonflikte. 

Vielen in der Versicherungsbranche geht ein solcher Systemwechsel mit einem Courtagen-Verbot zu weit. Ein Alleingang des ASIP?
Wir haben das Thema innerhalb des ASIP eingehend diskutiert. Auch sind Kassen an uns herangetreten, die Broker nicht direkt lizenzieren, also bezahlen, und entsprechend keine Mandate erhalten. Jetzt diskutieren wir die Frage mit den Brokern, dem Versicherungsverband sowie mit den Sozialpartnern. Übrigens fordert die Strukturreform aus dem Jahr 2011, welche die Bestimmungen betreffend Governance und Transparenz im BVG verschärfte, Transparenz betreffend Entschädigung der Broker gegenüber dem Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund sind volumenabhängige Entschädigungen untersagt. Wir stellen aber fest, dass diese Transparenz nur halbherzig gelebt wird. Deshalb ist die Entschädigungsart zu hinterfragen und anzupassen. 

Mit der Annahme der AHV-Steuer-Vorlage (Staf) erhält die AHV jetzt eine Finanzspritze von 2 Milliarden, die strukturellen Probleme aber bleiben. Wo setzen Sie bei den weiteren AHV-Reformen die Prioritäten?
Die Anpassung des Referenzalters muss thematisiert werden. Der Bundesrat wird das mit der Vorlage AHV 21 wahrscheinlich im Spätsommer auch tun. Zweitens sind Anreize zu schaffen, um die Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten, zum Beispiel mit Flexibilisierungsvarianten. Drittens muss auch die Finanzierung wieder aufs Tapet kommen. Mit der Staf-Annahme hat man jetzt zwar mehr Mittel in die AHV gepumpt, doch die überhöhten Ausgaben bleiben. Deshalb wird sich wieder die Frage stellen, ob und um wie viel die Mehrwertsteuer erhöht werden kann. Eine weitere Erhöhung der Lohnprozente sehe ich nicht, weil die Annahme der Staf-Vorlage schon zu einer Erhöhung der Lohnprozente um 0,3% führt.  

A picture of Hanspeter Konrad giving an interview.

Seit einiger Zeit stehen die AHV-Reformversuche im Vordergrund. Als wie dringend erachten Sie den Reformbedarf bei den Pensionskassen?
Der Reformbedarf im BVG ist fast noch dringlicher als bei der AHV. Unser Verband ist nach der verlorenen AV 2020-Abstimmung aktiv geworden und pocht auf Reformen. Modelle, wie die BVG-Reform voranzutreiben ist, haben wir auf den Tisch gelegt (vgl. www.asip.ch: ASIP-Vorschlag für eine BVG-Reform). Im Fokus steht der zu hohe BVG-Umwandlungssatz von heute 6.8%. Die Pensionskassen – vor allem die gut ausgebauten, umhüllenden Kassen mit Spielraum – haben ihre Hausaufgaben gemacht und die Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich bereits massiv gesenkt. Nun ist auch der Umwandlungssatz im BVG-Obligatorium unbedingt zu korrigieren. 

Welches sind die grössten Herausforderungen der 2. Säule?
In der kapitalgedeckten Vorsorge ist zunächst das anhaltende Tiefzinsumfeld zu erwähnen, verschärft noch durch die Negativzinsen. Zweitens die steigende Lebenserwartung. Da wir im Schnitt immer älter werden, müssen die Kassen die Renten entsprechend länger zahlen. Dies führt zu der bekannten systemwidrigen Umverteilung von den jüngeren Versicherten zu den Rentenbeziehenden. Diese Umverteilung ist vor allem auch bei den BVG-nahen Kassen zu korrigieren. Schliesslich gibt es gesellschaftspolitische Herausforderungen: Wie weit soll zum Beispiel die Individualisierung in einer grundsätzlich kollektiv ausgestalteten Vorsorge gehen?

Sollen aus Ihrer Sicht die Rentenbezüger an der Sanierung des Vorsorgesystems beteiligt werden – oder sind einmal erworbene Rentenansprüche tabu?
Wir sind dagegen, laufende Renten zu kürzen. Das Grundproblem sind die seit Jahrzehnten falsch gesetzten Parameter zur Bestimmung der Rente. Die laufenden Renten zu kürzen, anstatt die Parameter anzupassen, rüttelt an den Grundfesten des Systems. Zudem würden die erworbenen Rechte der Versicherten desavouiert. Beteiligungsmodelle wären die bessere Lösung: Stiftungsräte können reglementarisch festlegen, dass allfällige Erträge nur an Pensionierte weitergegeben werden, die mit einem tieferen Umwandlungssatz in Rente gegangen sind. 

Wie stehen Sie zum Rentenalter 65 für Frauen…
Das gleiche Rentenalter für Mann und Frau muss kommen. Die Vorlage AV 2020 sah das vor und wurde vom ASIP unterstützt. Diese Angleichung bejahen wir auch in der Reformvorlage AHV 21, die der Bundesrat voraussichtlich im Spätsommer zuhanden des Parlamentes verabschiedet. 

A picture of Hanspeter Konrad giving an interview.

… und wo sehen Sie das Rentenalter in zehn Jahren?
Ausgehend vom Rentenalter 65/65 wird der Prozess weitergehen. Die Frage stellt sich, wie schnell man von 65 auf zum Beispiel 67 gehen kann. Da gibt es verschiedene Modelle, beispielsweise die Koppelung an die Lebenserwartung oder an die Lebensarbeitszeit. 

Die Pensionskassen sind in ihren Anlagestrategien durch den Regulator stark eingeengt. Brauchen die Kassen angesichts des wirtschaftlich schwierigen Umfelds mehr Freiheiten?
Der Pensionskassenverband ist nicht der Meinung, dass die Streichung der Anlagequoten das Ertragspotenzial verbessert. Sehr viele Stiftungsräte teilen unsere Ansicht. Es liegt nicht am heutigen System, wenn eine Kasse schlechtere Anlageresultate erzielt. Das belegen die Anlageergebnisse der letzten Jahre. Viel wichtiger als eine Diskussion um Quoten sind sauber aufgegleiste Prozesse in der Vermögensbewirtschaftung mit definierten Kompetenzen und Pflichten.

Wie hoch sollte heute der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil aus ihrer Sicht sein?
Der Umwandlungssatz muss sicher unter 6% liegen, aus versicherungstechnischer Sicht sogar nahe bei 5%. Wir werden 5,8% in die politische Diskussion einbringen. Das ist zwar zu hoch, weil ein technischer Zins von 3,4% unterlegt ist, aber wir müssen die politische Akzeptanz vor Augen haben und können nicht allein versicherungstechnisch argumentieren. 

Die Zahl firmeneigener Pensionskassen nimmt laufend ab, der Trend geht hin zu Sammelstiftungen. Wird diese Entwicklung anhalten? 
Ja, das wird leider mit grösster Wahrscheinlichkeit so weiter gehen. Das System ist in den letzten Jahren sehr komplex geworden und diese Komplexität nimmt weiter zu. Die Herausforderungen für die Führungsorgane nehmen zu. Deshalb schliessen sich viele Arbeitgeber eher einem grösseren Gebilde an, anstatt eine eigene Pensionskassenlösung aufrecht zu erhalten, was wir bedauern.

Das Schweizer Vorsorgekonzept wird im Ausland als vorbildlich angesehen. Wo kann die Schweiz beim Thema BVG vom Ausland lernen?
Wenn ich sehe, wie im europäischen Pensionskassenverband über Freizügigkeit debattiert oder in Deutschland die betriebliche Altersvorsorge diskutiert wird, erkenne ich wenig Potenzial, etwas vom Ausland zu lernen. Das heisst aber nicht, dass wir meilenweit voraus wären. Wir sind ja in den Ratings nicht mehr ganz vorne, nicht zuletzt wegen der vielen gescheiterten Reformversuche. Die Schweiz hat eine sehr gute Lösung, aber wir können noch besser werden, zum Beispiel in den Prozessen oder in der Anpassung der Leistungsparameter. Die nordischen Länder haben beispielsweise gute Mechanismen, um das Rentenalter an die Lebenserwartung anzupassen. 

Sollte die 3. Säule vom Staat mehr gefördert werden, um die 1. und 2. Säule zu entlasten?
Wir sollten die Säulen nicht gegeneinander ausspielen. Jede Säule hat ihre Stärken, aber auch ihre Schwächen. Der ASIP setzt sich für eine starke 2. Säule ein. Wenn man Lösungen findet, um in der 3. Säule die Leistungen zu verbessern, stehen wir dem sicher nicht im Weg. 

 

A picture of Juerg Stahl giving an interview.
Zur Person
Hanspeter Konrad
Direktor Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP

Hanspeter Konrad, lic.iur. Rechtsanwalt, 1958, ist seit 1. April 2004 Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP). Zudem ist er langjähriges Mitglied der Eidg. AHV-/IV-Kommission und der BVG-Kommission. Während 15 Jahren war er verantwortlich für Vorsorge und Versicherungen im Sulzer Konzern; heute fungiert er als Berater und Stiftungsrat der Sulzer Vorsorgesysteme. Konrad ist auch Mitglied des Geschäftsleitenden Ausschusses des Sicherheitsfonds BVG und vertritt den ASIP in weiteren Organisationen (u.a. VPS Verlag) und Fachkommissionen. Er ist ausserdem als Dozent verschiedener Institutionen tätig (u.a. IFZ).

echo-Interview mit Hanspeter Konrad

Drucken