Interview mit Hanspeter Konrad, Direktor Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP
elipsLife echo: Herr Konrad, der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP vertritt die Interessen von über 900 unterschiedlichen Pensionskassen. Lassen sich deren Interessen überhaupt unter einen Hut bringen?
Hanspeter Konrad: Viele Aspekte im Bereich der 2. Säule sind für alle – ob grosse Sammelstiftung oder kleine Firmenpensionskasse – gleich zentral. Ich denke an die Kapitaldeckung, die sozialpartnerschaftliche Führung oder generell das Bekenntnis zu einer starken, kollektiven 2. Säule.
Der Pensionskassenverband hat unlängst ein Verbot von Vermittler-Provisionen in der zweiten Säule gefordert. Weshalb?
Provisionen sind seit Jahren ein Thema. Wir haben nichts gegen Broker, es geht vielmehr um die Art und Weise der Entschädigung: Sollen die Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, die wachsen wollen und neue Arbeitgeber-Anschlüsse suchen, die Broker bezahlen? Oder der Auftraggeber, also der Arbeitgeber? Wir sind der Meinung, es sei zielführender, wenn der Auftraggeber, der eine Vorsorgelösung sucht, den Broker finanziert und nicht die Pensionskasse. Es gäbe eindeutig weniger Potenzial für Interessenskonflikte.
Vielen in der Versicherungsbranche geht ein solcher Systemwechsel mit einem Courtagen-Verbot zu weit. Ein Alleingang des ASIP?
Wir haben das Thema innerhalb des ASIP eingehend diskutiert. Auch sind Kassen an uns herangetreten, die Broker nicht direkt lizenzieren, also bezahlen, und entsprechend keine Mandate erhalten. Jetzt diskutieren wir die Frage mit den Brokern, dem Versicherungsverband sowie mit den Sozialpartnern. Übrigens fordert die Strukturreform aus dem Jahr 2011, welche die Bestimmungen betreffend Governance und Transparenz im BVG verschärfte, Transparenz betreffend Entschädigung der Broker gegenüber dem Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund sind volumenabhängige Entschädigungen untersagt. Wir stellen aber fest, dass diese Transparenz nur halbherzig gelebt wird. Deshalb ist die Entschädigungsart zu hinterfragen und anzupassen.
Mit der Annahme der AHV-Steuer-Vorlage (Staf) erhält die AHV jetzt eine Finanzspritze von 2 Milliarden, die strukturellen Probleme aber bleiben. Wo setzen Sie bei den weiteren AHV-Reformen die Prioritäten?
Die Anpassung des Referenzalters muss thematisiert werden. Der Bundesrat wird das mit der Vorlage AHV 21 wahrscheinlich im Spätsommer auch tun. Zweitens sind Anreize zu schaffen, um die Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten, zum Beispiel mit Flexibilisierungsvarianten. Drittens muss auch die Finanzierung wieder aufs Tapet kommen. Mit der Staf-Annahme hat man jetzt zwar mehr Mittel in die AHV gepumpt, doch die überhöhten Ausgaben bleiben. Deshalb wird sich wieder die Frage stellen, ob und um wie viel die Mehrwertsteuer erhöht werden kann. Eine weitere Erhöhung der Lohnprozente sehe ich nicht, weil die Annahme der Staf-Vorlage schon zu einer Erhöhung der Lohnprozente um 0,3% führt.